Weiter besitze er nicht nur die algerische, sondern auch die tunesische Staatsbürgerschaft (MI-act. 170 ff.). Basierend auf dieser Aussage ersuchte das SEM auch die tunesischen Behörden um Identifizierung des Gesuchsgegners (MIact. 177). Am 25. März 2024 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner zwar an einer Sprach- und Herkunftsanalyse (sog. LINGUA- Analyse) teilgenommen habe, diese aber nach wenigen Minuten beendet worden sei. Aufgrund der kurzen Dauer des Gesprächs habe keine vollständige Analyse durchgeführt werden können, jedoch sei der Gesuchsgegner mit grosser Wahrscheinlichkeit in Algerien sozialisiert worden (MI-act. 185).