Mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 20. September 2023 wurde der Gesuchsgegner unter anderem wegen gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahls und mehrfacher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für zwölf Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 138 ff., 150 f.).