noch einmal übergeben (MI-act. 643). Am 8. Dezember 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, die schweizerische Vertretung in Dakar habe am 22. November 2023 eine Liste der pendenten Fälle an die zuständigen Behörden nochmals offiziell per Verbalnote übergeben (MI-act. 660). Somit hat das MIKA bzw. das SEM die nötigen Vorkehren im Hinblick auf die Ausschaffung des Gesuchsgegners getroffen, womit das Beschleunigungsgebot nicht verletzt ist. Es liegen auch keine weiteren Anzeichen dafür vor, dass das MIKA dem Beschleunigungsgebot (Art. 76 Abs. 4 AIG) nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte.