ausländischer Behörden oder des Betroffenen begründet liegt (BGE 139 I 206, Erw. 2.1 m.w.H.). Am 17. Oktober 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, es sei bisher keine Rückmeldung der senegalesischen Behörden im Zusammenhang mit der eigereichten Identitäts-Anfrage eingegangen. Anlässlich eines offiziellen Besuchs beim senegalesischen Aussenministerium am 11. Oktober 2023 hätten Vertreter der Schweizer Botschaft in Dakar den Antrag des SEM - 11 -