Am 6. Oktober 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör (MI-act. 630 ff.) und verfügte gleichentags die Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate bis zum 20. Januar 2024 (MI-act. 633 ff.). Die angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wurde zuletzt mit Urteil des Einzelrichters des -7- Verwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 (WPR.2023.95 [MIact. 644 ff.]) bis zum 20. Januar 2024, 12.00 Uhr, bestätigt.