Am 21. Juli 2023 wurde der Gesuchsgegner zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs aus der Durchsetzungshaft dem MIKA zugeführt. Im Anschluss an die Gewährung des rechtlichen Gehörs eröffnete das MIKA dem Gesuchsgegner gleichentags die Anordnung einer Ausschaffungshaft für die Dauer von drei Monaten (MI-act. 594 ff.). Mit Urteil vom 24. Juli 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft bis zum 20. Oktober 2023, 12.00 Uhr, durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bestätigt (WPR.2023.63; MI-act. 612 ff.).