erinnerte das SEM die malischen Behörden an das Identifizierungsgesuch vom 20. Oktober 2022 und bat um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes (MI-act. 543 f.). Eine Kopie der Botschaftsanfrage wurde dem MIKA am 17. Mai 2023 zugestellt (MI-act. 545 f.). Am 2. Juni 2023 ersuchte das MIKA die Kantonspolizei Aargau Interpol-Anfragen an die malischen, senegalesischen und gambischen Behörden richten zu lassen, damit der Identifikationsprozess vorangetrieben werden könne (MI-act. 576 f.). Am 13. Juli 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, Abklärungen der schweizerischen Vertretung in Dakar hätten ergeben, der Gesuchsgegner -6-