Am 9. Mai 2023 ersuchte das MIKA das SEM, die malischen Behörden auf das hängige Identifizierungsgesuch des Gesuchsgegners aufmerksam zu machen und zudem die Schwester des Gesuchsgegners zu kontaktieren, um sie zur Identität des Gesuchsgegners zu befragen bzw. um ihre Mitwirkung zu ersuchen (MI-act. 541). Am 12. Mai 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, dass es ein Schreiben an die malischen Behörden betreffend das Identifizierungsgesuch richten und zudem die Anfrage betreffend den Anruf bei der Schwester des Gesuchsgegners an die Vertretung in Dakar weiterleiten werde. Eine diesbezügliche Antwort bis zum 18. Mai 2023 sei jedoch nicht realistisch (MI-act. 542). Mit Schreiben vom 15. Mai 2023