4. Bezüglich der Haftbedingungen brachte der Gesuchsgegner vor, er sei in einer dreckigen Zelle untergebracht worden, die Toilette habe nicht funktioniert und der Raum sei immer geschlossen. Der Vertreter des Gesuchstellers wurde infolgedessen angewiesen, den Beanstandungen des Gesuchsgegners mit Blick auf die bisher ausgestandene Ausschaffungshaft nachzugehen und schriftlich Bericht zu erstatten (Protokoll S. 7, act. 29).