Zwecks Anordnung einer Ausschaffungshaft per Strafende, d.h. per 25. August 2024, wurde der Gesuchsgegner am 22. August 2024 von der Justizvollzugsanstalt Lenzburg (JVA Lenzburg) ins Bezirksgefängnis Aarau (BG Aarau) verlegt (MI-act. 122f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 23. August 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 125 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): -3- 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.