Das Bezirksgericht Lenzburg (BG Lenzburg) verurteilte den Gesuchsgegner am 7. März 2024 wegen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Landesverweisung von 10 Jahren (MI-act. 67 ff.). Am 10. Juni 2024 wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zwecks Gewährung eines Ausreisegesprächs aus dem Strafvollzug zugeführt (MIact. 93) und gab zu Protokoll, er sei nicht bereit, freiwillig nach Algerien zurückzukehren (MI-act. 98).