Aus den Akten ist ersichtlich, dass gemäss Informationen des SEM ein Counselling im September stattfinden wird, lediglich das genaue Datum noch nicht feststeht und der Gesuchsgegner vom MIKA ab dem Bekanntwerden dieses Datums für das Counselling angemeldet werden kann (MI-act. 572). Sobald das Counselling im September stattgefunden hat, kann eine Flugbuchung für den Gesuchsgegner vorgenommen werden und nach Eingang der definitiven Flugbestätigung die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments bei den algerischen Behörden beantragt werden (MI-act. 524). Der Vollzug der Wegweisung ist somit innerhalb der beantragten Haftdauer möglich und realistisch.