2. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Aufgrund des Verhaltens des Gesuchsgegners anlässlich der Befragung blieb ungeklärt, ob er auf die Durchführung einer Verhandlung mit Parteibefragung verzichte (MI-act. 578). Auf telefonische Anfrage hin teilte der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners dem Verwaltungsgericht mit, der Gesuchsgegner habe ihm gegenüber auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet (act. 8).