Am 19. Juni 2024 sowie am 26. Juni 2024 und 7. August 2024 erkundigte sich das MIKA jeweils schriftlich beim SEM nach dem aktuellen Stand betreffend Verfügbarkeit von Counselling-Terminen für algerische -5- Staatsangehörige und insbesondere den Gesuchsgegner (MI-act. 565, 567, 573). Gemäss schriftlicher Information des SEM vom 8. August 2024 kann der Gesuchsgegner für einen von zwei zur Verfügung stehenden Counselling- Terminen im September 2024 angemeldet werden. Ab September 2024 werden wieder monatlich Counsellings stattfinden (MI-act. 572).