Mit Schreiben vom 14. Mai 2024 reichte das algerische Konsulat dem SEM eine Liste mit identifizierten Staatsbürgern ein, darunter auch der Gesuchsgegner. Der ursprünglich als D._____, geb. tt.mm.jjjj geführte Gesuchsgegner wurde als C._____, geb. tt.mm.jjjj identifiziert (MI-act. 509 ff.). In der Folge organisierte das MIKA am 24. Mai 2024 die Durchführung einer Befragung zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft und Beendigung der Durchsetzungshaft (MI-act. 520 ff.).