4. Geltungsbereich für das Annäherungsverbot: a. Der gewaltausübenden Person ist es untersagt, sich weniger als 100 Metern der nachfolgenden Person / den nachfolgenden Personen anzunähern: Name/Vorname: D._____, tt.mm.jjjj b. Die Dauer des Annäherungsverbots gilt vom 14.08.2024 / 1930 Uhr bis 14.09.2024 / 1930 Uhr. 5. Die verfügte Massnahme behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn die gewaltbetroffene Person mit der Rückkehr in den von der Wegweisung betroffenen Bereich, der Annäherung und/oder der Kontaktaufnahme einverstanden ist.