Angaben zum Ausbildungsort der gewaltausübenden Person (Adresse): Keine ☐ derzeit nicht arbeitstätig oder in Ausbildung 3. Geltungsbereich für das Kontaktverbot: a. Der gewaltausübenden Person ist es untersagt, sich persönlich, über Dritte und über sämtliche Medien (telefonisch, E-Mail, soziale Medien, -5- Post etc.) mit der nachfolgenden Person / mit den nachfolgenden Personen in Kontakt zu treten: Name/Vorname: D._____, tt.mm.jjjj b. Die Dauer des Kontaktverbots gilt vom 14.08.2024 / 1930 Uhr bis 14.09.2024 / 1930 Uhr.