d) Polizeibericht Häusliche Gewalt vom 3. August 2023, gemäss welchem der Beschwerdeführer am Wohnort von D._____ und den beiden gemeinsamen Kindern erschienen sei, um seiner Tochter Geschenke zum Geburtstag zu bringen, obwohl ihm der persönliche Kontakt für diesen Tag durch den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) nicht bewilligt worden sei. Es kam zu keinen Drohungen oder Tätlichkeiten (KAPO-act. 21 ff.);