b) Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 25. Oktober 2022, gemäss welchem der Beschwerdeführer bei der Gemeinde V._____ ein Familiennachzugsgesuch eingereicht und dabei die Unterschrift seiner Ehefrau gefälscht habe, da diese die Unterschrift verweigerte (KAPOact. 7 f.); c) Polizeibericht Häusliche Gewalt vom 16. Oktober 2022, gemäss welchem der Beschwerdeführer am 16. Oktober 2022 unangemeldet am Wohnort von D._____ und den beiden gemeinsamen Kindern erschienen sei. Es sei zu einem verbalen Disput zwischen den Ehegatten -3-