Im Kontext der schwierigen familiären Situation sind folgende Ereignisse mit Polizeieinsatz aktenkundig: a) Polizeibericht Häusliche Gewalt vom 16. Juni 2022, gemäss welchem am 15. Juni 2022 der Beschwerdeführer unangemeldet am Wohnort von D._____ und den beiden gemeinsamen Kindern erschienen sei. Es sei im Flur vor der Wohnung zu einem verbalen Streit zwischen den Ehegatten mit anschliessenden gegenseitigen Tätlichkeit gekommen (Akten der Kantonspolizei [KAPO-act.] 6 ff.);