A. 1. 1.1 Gemäss Verfügung der Kantonspolizei des Kantons Aargau vom 14. August 2024 ging an diesem Tag um 17:38 Uhr bei der kantonalen Notrufzentrale die Meldung ein, dass der Beschwerdeführer am Wohnort seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau, D._____, Sturm klingle. Vor Ort habe der Beschwerdeführer angehalten werden und mit D._____ Rücksprache genommen werden können. Gemäss deren Angaben habe der Beschwerdeführer Sturm geläutet, weil er den gemeinsamen Kindern Geschenke habe übergeben wollen.