Der Gesuchsgegner stellte am 7. Dezember 2020 ein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung, welche mit Schreiben vom 4. November 2021 durch das MIKA abgewiesen wurde (MI-act. 126, 164). Am 12. Juni 2024 nahm der Gesuchsgegner an einer zentralen Befragung mit dem Personal der irakischen Botschaft teil und wurde anlässlich dieser Befragung definitiv als Iraker anerkannt (MI-act. 185, 195). Am 7. August 2024 stellte das MIKA einen Antrag auf Festnahme des Gesuchsgegners (MI-act. 202). In der Folge wurde der Gesuchsgegner am 15. August 2024 festgenommen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 206).