A. Am 24. August 2015 reiste der Gesuchsgegner in die Schweiz und stellte gleichentags ein Asylgesuch (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 17). Dieses Gesuch wies das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Entscheid vom 10. April 2019 ab und der Gesuchsgegner wurde in der Folge aus er Schweiz weggewiesen (MI-act. 53 ff.). Gegen diesen Entscheid erhob der Gesuchsgegner Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welche mit Urteil vom 27. Mai 2019 abgewiesen wurde (MI-act. 63 f.).