Die Vertreterin des Gesuchstellers erläuterte dazu, dass der Gesuchsteller für den Sonderflug angemeldet werden konnte. Das Datum für den Sonderflug stehe fest, könne aus vollzugstechnischen Gründen aber nicht offengelegt werden; es liege aber in naher Zukunft. Ein physisches Ersatzreisedokument werde bei Sonderflügen in den Irak nicht benötigt; das Verfahren sei nicht mit dem DEPA- oder DEPU-Verfahren vergleichbar (Protokoll S. 8, act. 35).