Vom 23. Oktober 2023 bis zum 6. November 2023 befand sich der Gesuchsgegner zwecks Verbüssung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Zentralgefängnis Lenzburg (MI-act. 181). Nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug meldete sich der Gesuchsgegner gleichentags zwecks Wiederaufnahme des Aufenthalts beim MIKA (MI-act. 190). Zwecks Besprechung der Ausreisemodalitäten erschien der Gesuchsgegner einer Vorladung folgend am 27. Februar 2024 erneut beim MIKA zu einem Ausreisegespräch und erklärte zum wiederholten Mal, er sei nicht dazu bereit, in den Irak zurückzukehren (MI-act. 196 ff.).