Der Gesuchsgegner erschien am 9. Februar 2023 erneut einer Vorladung folgend zu einem Ausreisegespräch beim MIKA, wo er wiederholt betonte, nicht dazu bereit zu sein, in den Irak zurückzukehren (MI-act. 176). Gemäss Vollzugs- und Erledigungsbericht des MIKA vom 30. Mai 2023 galt der Gesuchsgegner seit dem 15. März 2023 als verschwunden bzw. untergetaucht (MI-act. 178). Der Gesuchsgegner gab dazu an, er sei nach Holland gereist um dort ein Asylgesuch zu stellen. Man habe ihm dort aber mitgeteilt, dass er in die Schweiz zurückkehren müsse, was er dann auch getan habe (MI-act. 220 f., Protokoll S. 3 f., act. 30 f.).