Am 15. Oktober 2021 setzte das SEM dem Gesuchsgegner eine Ausreisefrist bis zum 12. November 2021 (MI-act. 81 f.). Anlässlich seiner geplanten Ausreise erschien der Gesuchsgegner einer Vorladung des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) folgend am 13. Januar 2022 zu einem Ausreisegespräch beim MIKA. Während des Gesprächs betonte der Gesuchsgegner wiederholt, im Irak Probleme zu haben, da er für die PKK Personentransporte getätigt habe (MI-act. 93).