Aufgrund der angetroffenen Situation wurde eine zweite Patrouille der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal aufgeboten, welche den Beschwerdeführer in Handschellen auf den Posten der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal verbrachte. In der Folge erliess die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal gleichentags folgende Verfügung: 1. Weggewiesen und ferngehalten wird: A._____, tt.mm.jjjj, whft. T._____, X-Strasse, Tel.-Nr. aaa 2. Die Wegweisung und Fernhaltung gilt räumlich für folgenden Bereich: