A. Nach einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau am 27. Juni 2024, 10.34 Uhr, alarmierte die Ehefrau des Beschwerdeführers die Polizei via Einsatzzentrale der Kantonspolizei Aargau. In der Folge begab sich eine Patrouille der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal nach R._____ zu den streitenden Personen. Aufgrund der angetroffenen Situation wurde eine zweite Patrouille der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal aufgeboten, welche den Beschwerdeführer in Handschellen auf den Posten der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal verbrachte.