act. 180 ff.; Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2024.32 vom 17. April 2024, Erw. II/2.4, MI-act. 203 ff.; Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2024.52 vom 17. Juni 2024, Erw. II/2.4, MI-act. 264 ff.). Daran hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts geändert. So weigerte sich der Gesuchsgegner anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 8. August 2024 erneut, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MIact. 282 ff.). Unter diesen Umständen ist offensichtlich, dass die Wegweisung bzw. die Landesverweisung aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen nicht vollzogen werden kann.