Im Januar 2024 stellte das SEM einen erneuten Identifizierungsantrag an die algerischen Behörden (MI-act. 129 f.). Mit E-Mail vom 26. Februar 2024 informierte das SEM das MIKA darüber, dass das Resultat der LINGUA feststehe und es sich beim Gesuchsgegner eindeutig um eine Person handle, die in Algerien sozialisiert worden sei (MI-act. 133).