Am 3. August 2024 wurde der Gesuchsgegner aufgrund des Verdachts der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung sowie rechtswidrigen Aufenthalts durch die Kantonspolizei Zürich (KAPO ZH) verhaftet (MI-act. 250 ff.). Infolgedessen wurde er durch das Migrationsamt des Kantons Zürich (MIGRA ZH) gestützt auf Art. 73 Abs. 1 AIG kurzfristig in Haft genommen (MI-act. 273) und am 5. August 2024 dem MIKA zugeführt (MI-act. 272).