Am 22. Juli 2023 reichte der Gesuchsgegner beim SEM ein als "Wiedererwägungsgesuch" betiteltes Mehrfachasylgesuch ein (MIact. 164). Infolgedessen ersuchte das SEM das MIKA am 4. August 2023 -3- darum, den Vollzug der Wegweisung des Gesuchsgegners einstweilen auszusetzen (MI-act. 164 f.). Mit Entscheid vom 17. Oktober 2023 wies das SEM das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners ab und ordnete abermals die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz und dem Schengen- Raum an (MI-act. 170 ff.). Der Entscheid ist am 20. November 2023 in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 189).