Gemäss Gesetzeswortlaut dient diese erste Dublin-Haftphase der Vorbereitung des durch das SEM zu fällenden Wegweisungsentscheids, worunter auch die Stellung des Übernahmeersuchens an den zuständigen Dublin-Staat, die Wartefrist bis zur Antwort oder bis zur stillschweigenden Annahme sowie die Abfassung des Entscheids und dessen Eröffnung fallen. Damit ist vorliegend der Haftzweck sowohl in Bezug auf die Phase der Vorbereitung eines Wegweisungsentscheids als auch in Bezug auf die Phase des Wegweisungsvollzugs erstellt.