Aufgrund entsprechender Nachfrage des Verwaltungsgerichts, legte das MIKA nach Rückfrage beim SEM dar, dass das SEM am 18. Februar 2019 ein Wiederaufnahmeersuchen von Deutschland akzeptiert hatte und die Überstellungsfrist schliesslich bis am 18. Dezember 2021 gelaufen sei. Die Überstellung in die Schweiz sei allerdings nicht erfolgt, weshalb die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens an Deutschland übergegangen sei. Ein Wiederaufnahmeersuchen von Frankreich habe das SEM am 12. Februar 2020 und ein solches von Belgien am 13. Dezember 2022 jeweils abgelehnt.