Mit Schreiben vom 19. Juni 2019 teilte das SEM dem MIKA mit, für den Gesuchsgegner sei am 17. Juli 2019 ein konsularisches Ausreisegespräch (Counselling) vorgesehen (MI-act. 77 f.). Mit Beschluss vom 17. September 2019 schrieb das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners erneut wegen unbekannten Aufenthalts als gegenstandslos geworden ab (MI-act. 79 f.). Vom 8. Juni bis 3. August 2020 befand sich der Gesuchsgegner im Regionalgefängnis Bern (MI-act. 87 f, 90 ff.) und galt im Anschluss daran wiederum als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 97). -3-