Am 25. Januar 2019 stimmte das SEM abermals einer Wiederaufnahme des Gesuchsgegners in die Schweiz zu und die Rücküberstellung erfolgte am 31. Januar 2019, wiederum aus der Niederlande (MI-act. 61 f.). Das Asylverfahren des Gesuchsgegners wurde vom SEM mit Schreiben vom 5. Februar 2019 wieder aufgenommen (MI-act. 68 ff.). Am 12. April 2019 wurde der Gesuchsgegner durch das algerische Generalkonsulat als algerischer Staatsangehöriger anerkannt (MI-act. 74 f.). Mit Schreiben vom 19. Juni 2019 teilte das SEM dem MIKA mit, für den Gesuchsgegner sei am 17. Juli 2019 ein konsularisches Ausreisegespräch (Counselling) vorgesehen (MI-act. 77 f.).