Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76a AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 9. Februar 2018 illegal in die Schweiz und reichte am 12. Februar 2018 ein Asylgesuch ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 8). Nachdem der Gesuchsgegner sein Asylgesuch am 14. März 2018 zurückgezogen hatte, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Verfahren mit Beschluss vom 10. April 2018 als gegenstandslos geworden ab (MIact. 29 f.).