Die Gesuchsgegnerin wurde am 1. August 2024 notfallmässig und in polizeilicher Begleitung im Universitätsspital Basel vorgestellt und wurde anschliessend an die Untersuchung in Polizeigewahrsam entlassen (MIact. 248 f.). Ihr Gesundheitszustand hat sich bis zum Transport nach Aarau am 5. August 2024 nicht verändert (MI-act. 251). Bei Eintritt in das Zentralgefängnis Lenzburg wurde am 5. August 2024 die Hafterstehungsfähigkeit der Gesuchsgegnerin geprüft und bejaht (act.