Am 1. August 2024, 08.20 Uhr, wurde die Gesuchsgegnerin in Basel verhaftet und aufgrund einer Ausschreibung im polizeilichen Fahndungssystem RIPOL (Recherches informatisées de la police) dem Kanton Solothurn zugeführt (MI-act. 222 ff.). Die Staatsanwaltschaft Solothurn verfügte am 2. August 2024, 16.50 Uhr die Entlassung der Gesuchsgegnerin (MI-act. 245). Das Migrationsamt Solothurn verfügte in der Folge eine kurzfristige Festhaltung gestützt auf Art. 73 AIG und organisierte die Zuführung in den Kanton Aargau per 5. August 2024 (MI-act. 247).