Erstens scheitert eine rechtmässige selbständige Ausreise aktuell an den fehlenden Reisedokumenten. Zweitens gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, seine gesamte Familie und seine Verlobte würden in Italien leben und er habe deshalb darum gebeten, die Wegweisung nur auf die Schweiz zu beschränken und nicht für den gesamten Schengen-Raum zu verfügen. Aufgrund von diesen Aussagen ist nicht mit einer korrekten Ausreise zu rechnen, vielmehr spricht dies für ein Untertauchen in Italien. An dieser Einschätzung vermag auch die vermeintlich am 1. August 2024 anstehende Hochzeit nichts zu ändern, zumal der Gesuchsgegner keinen Nachweis für diese Hochzeit vorbringen konnte.