D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 31). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 5, act. 32): -3- 1. Der Gesuchsgegner sei umgehend aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter sei die angeordnete Ausschaffungshaft nur für einen Monat zu bestätigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: