Unter der Identität B._____ wurden für die Zeiträume vom 1. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 (MI-act. 1) und 8. April 2024 bis zum 6. Juli 2024 (MI-act. 5) Arbeitseinsätze angemeldet. B. Mit Verfügung vom 19. Juli 2024 wies das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner aus der Schweiz und dem Schengenraum aus. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am gleichen Tag das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 34 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):