A. Der Gesuchsgegner reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt in die Schweiz ein und wurde am 18. Juli 2024 in Frick zusammen mit zwei anderen Personen im Rahmen einer Patrouillenfahrt in einem Lieferwagen von der Polizei angehalten. Während der Kontrolle wies sich der Gesuchsgegner mit einer gefälschten polnischen Identitätskarte laufend auf B._____, geb. tt.mm.jjjj, aus. Daraufhin wurde der Gesuchsgegner vorläufig festgenommen und zum Polizeistützpunkt Frick geführt (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 6 ff.).