D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 35). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 36): 1. Der Gesuchsgegner sei sofort aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter sei die Ausschaffungshaft nur für einen Monat zu bestätigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: