2. Die Haft begann am 18. Juli 2024, 15.30 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 17. Oktober 2024, 12.00 Uhr, angeordnet. -3- 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit es zu einer Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.