B. Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) wies den Gesuchsgegner mit Verfügung vom 19. Juli 2024 aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 148 ff.). Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am gleichen Tag das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MIact. 129 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.