Der Gesuchsgegner reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt erneut in die Schweiz ein und meldete sich unter der falschen Identität C._____ für einen Arbeitseinsatz für die A._____ AG an, für den Zeitraum vom 16. Mai 2024 bis zum 13. August 2024 (MI-act. 100, 110). Am 18. Juli 2024 wurde der Gesuchsgegner zusammen mit zwei weiteren Personen im Rahmen einer Patrouillenfahrt in einem Lieferwagen von der Polizei angehalten, kontrolliert und vorläufig festgenommen. Der Gesuchsgegner trug abermals Arbeitskleidung mit der Aufschrift A._____ AG und gab erneut an, diese gefunden zu haben. Er wies sich mit einer gefälschten bulgarischen Identitätskarte als C._____ aus (MI-act. 123).