Liechtenstein belegt ist (MI-act. 240) und gegen den ein vollstreckbarer Wegweisungsentscheid vorliegt (MI-act. 335 ff.), reiste am 6. Juni mit dem Zug aus Ungarn über Österreich in die Schweiz ein (MI-act. 315). Mit seiner Einreise in die Schweiz missachtete er das gegen ihn verhängte Einreiseverbot vom 22. Februar 2024. Bereits in der Vergangenheit widersetzte sich der Gesuchsgegner wiederholt behördlichen Anordnungen, indem er sich insgesamt mindestens sechsmal in Missachtung der Ausgrenzung aus dem Gebiet des Kantons Zürich vom 3. Oktober 2023 innerhalb dieses Kantons aufhielt (MI-act. 42 ff.