Am 9. Juli 2024 wurde der Gesuchsgegner von einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau angehalten und aufgrund seines illegalen Aufenthalts auf dem Gebiet der Schweiz inhaftiert (MI-act. 312 ff.). Am Folgetag, um 15.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der polizeilichen Haft entlassen und dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zwecks Befragung zugeführt (MI-act. 322).